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PROFIL

Ich bin Axel Höper, seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Diese Kombination ist in Deutschland selten und sorgt für eine besonders spezialisierte Beratung und Verteidigung im Medizinstrafrecht. Mandate führe ich standhaft, beharrlich und sozial kompetent.

Mein Schwerpunkt ist die Strafverteidigung von Ärztinnen und Ärzten, Kliniken, MVZ, Apotheken und Pflegeeinrichtungen. Ich beziehe neben dem Kernstrafrecht konsequent Berufsrecht und Vertragsarztrecht ein, damit strafrechtliche, berufliche und wirtschaftliche Folgen eines Verfahrens abgestimmt gesteuert werden. 

Typische Themen sind Abrechnungsprüfungen nach GOÄ/EBM, Vorwürfe nach § 299a/b StGB (Korruption im Gesundheitswesen), Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetruges nach §263 StGB, Verfahren wegen Behandlungsfehlern,  Verfahren wegen Verstößen gegen das Medizinproduktegesetz (MPG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG), bei Straftaten nach dem PSA-DG oder beim Vorwurf des Ausstellens falscher Gesundheitszeugnisse .

Der Abrechnungsbetrug stellt allerdings den Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger in diesem speziellen Bereich des Wirtschaftsstrafrechts im Gesundheitswesen dar. Ob ein hinreichender Tatverdacht eines Abrechnungsbetruges gegeben ist und die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, hängt maßgeblich von der Anwendung und Auslegung der Abrechnungsvorschriften ab. Kenntnisse des Vertragsarztrechts sind also unumgänglich. 


Die Abrechnung der Impf- oder Testzentren, die zur Bekämpfung der Corona-Pandemie errichtet wurden, wird derzeit intensiv überprüft. Diese erfolgt bei Testzentren nach § 7a der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona TestV) durch die Kassenärztliche Vereinigung. Im Falle des Verdachtes eines Abrechnungsbetruges droht die Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft. Hier ist rechtzeitige anwaltliche Hilfe angezeigt.

Ich binde mich früh ein, sichere Unterlagen, beantrage Akteneinsicht und entwickle eine realistische Strategie mit klaren Entscheidungspunkten. Kommunikation bleibt transparent, Termine und Schritte werden eng abgestimmt, die Reputation der Mandantinnen und Mandanten behalte ich im Blick. Sitz der Kanzlei ist Kiel; ich bin in Schleswig-Holstein und bundesweit tätig.

ARBEITSWEISE

Ich steige früh ein, sichere Unterlagen und beantrage Akteneinsicht. Danach folgt eine realistische Einschätzung mit klarem Fahrplan, präzisen Stellungnahmen und abgestimmter Kommunikation mit Behörden. Ziel ist ein rechtssicheres Ergebnis mit möglichst geringer Belastung für Praxis und Reputation. 

Im Medizinstrafrecht prüfe ich neben dem Kernstrafrecht immer die medizinrechtlichen Besonderheiten. Das gilt besonders bei Vorwürfen wie Abrechnungsbetrug, Vorteilsannahme nach § 299a und § 299b StGB, Verstößen gegen AMG oder MPG sowie bei Fahrlässigkeitsdelikten. Kenntnisse des Vertragsarztrechts sind dafür unumgänglich

Ich halte die Mandatsführung klar und vertraulich. Sie haben einen festen Ansprechpartner und erhalten regelmäßig Updates zu Fristen, Terminen und Entscheidungsständen. Schriftstücke bereite ich entscheidungsreif vor und stimme jede Einreichung mit Ihnen ab.

Für die Bewertung arbeite ich strukturiert: Aktenanalyse, Hypothesenprüfung, Optionen mit Chancen-Risiken-Abwägung, danach der konkrete Fahrplan. Verhandlungen mit Behörden führe ich lösungsorientiert, gleichzeitig bereite ich den Fall prozessfest vor, falls eine Hauptverhandlung notwendig wird.

Im Medizinstrafrecht beziehe ich Berufsrecht und Vertragsarztrecht systematisch ein. Ich koordiniere bei Bedarf Sachverständige, Kammern, KVen, Versicherer und Klinikträger. Ziel ist eine tragfähige Lösung mit möglichst geringer Belastung für Praxis und Reputation.

Termine sind kurzfristig in Kiel oder per Videoberatung möglich. Vergütung erläutere ich transparent nach RVG oder Honorarvereinbarung. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, wo Ihr Verfahren steht und welcher Schritt als Nächstes folgt.

WERDEGANG & MITGLIEDSCHAFTEN

Stationen, Qualifikationen und berufliches Engagement im Überblick.

Zulassung & Doppelqualifikation

Seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Ich bin Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Diese Doppelqualifikation ist selten und stärkt die Arbeit im Medizinstrafrecht spürbar. Mandate profitieren von fundierter Strafverteidigung und einem sicheren Blick für berufsrechtliche Zusammenhänge.

Beruflicher Werdegang

Über zwanzig Jahre war ich Gründungsgesellschafter einer Kieler Sozietät. Seit 2021 arbeite ich in Bürogemeinschaft mit Bruck & Goerke, seit Juni 2025 auch mit Rechtsanwalt Andreas Meyer. Kanzleisitz ist die Holstenbrücke 2 in Kiel. Mandate führe ich in Schleswig-Holstein und bundesweit.

Mitgliedschaften

Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Medizinrecht im DAV sowie im Kieler Anwaltverein. Außerdem Mitglied der Schleswig-Holsteinischen Strafverteidigervereinigung und Gründungsmitglied von MedLaw Solutions e. V. Der kontinuierliche Austausch hält Wissen aktuell und erweitert das Netzwerk für anspruchsvolle Fälle.

Engagement & Funktionen

Referent der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein in der Referendarausbildung. Zusätzlich Erfahrung aus einem Aufsichtsratsmandat in einer mittelständischen Aktiengesellschaft. Dieses Engagement schärft den Blick für Wirtschaftsabläufe und unterstützt eine klare, praxisnahe Beratung.

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