Medizinstrafrecht: Strafverteidigung für Heilberufe, Apotheken und Einrichtungen – bundesweit

Die Staatsanwaltschaft steht in der Praxis, der Apotheke oder der Einrichtung. Ein Schreiben kündigt ein Ermittlungsverfahren wegen Abrechnungsbetrugs an. Die Approbationsbehörde oder die Aufsicht fordert zur Stellungnahme auf. In diesem Moment entscheidet sich mehr als der Ausgang eines Strafverfahrens – es geht um Ihre berufliche Existenz.

Ich verteidige Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sowie Träger und Leitungskräfte stationärer Einrichtungen – in Straf-, Berufs- und Verwaltungsverfahren.

Jede Angabe, die Sie jetzt machen, kann später gegen Sie verwendet werden – im Strafverfahren, im berufsgerichtlichen Verfahren und im Approbations- oder Aufsichtsverfahren gleichermaßen. Schweigen ist Ihr Recht. Verteidigung ist mein Beruf.

Warum Medizinstrafrecht eine eigene Disziplin ist

Strafverfahren gegen Ärztinnen, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Pflegekräfte folgen eigenen Regeln. Im Zentrum steht fast immer ein medizinisches Sachverständigengutachten – und wer dieses Gutachten nur strafprozessual liest, übersieht die Hälfte der Angriffspunkte. Behandlungsstandard, Leitlinien, Dokumentationspflichten nach § 630f BGB, Berufsordnung: Das ist Medizinrecht. Beweisverwertung, Beschlagnahmeverbote, Einlassungsstrategie: Das ist Strafrecht.

Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht vereine ich beide Perspektiven seit über 25 Jahren in einer Hand. Diese Doppelqualifikation ist in Deutschland selten – und sie macht in Medizinstrafverfahren regelmäßig den Unterschied.

Ein Vorwurf, mehrere Verfahren

Das Tückische am Medizinstrafrecht: Kein Verfahren bleibt allein. Neben dem Strafverfahren drohen parallel

  • das berufsgerichtliche Verfahren vor der Ärztekammer,
  • der Widerruf oder das Ruhen der Approbation durch die Approbationsbehörde,
  • vertragsarztrechtliche Konsequenzen bis zum Entzug der Zulassung.

Diese Verfahren beeinflussen sich gegenseitig. Eine Einlassung, die strafrechtlich klug erscheint, kann berufsrechtlich zur Falle werden – und umgekehrt. Eine Verteidigung, die nur das Strafverfahren im Blick hat, verteidigt nur die Hälfte Ihrer Existenz. Deshalb gehören alle Verfahren von Anfang an in eine Hand.

Meine Schwerpunkte

Durchsuchung von Praxis, Apotheke oder Einrichtung

Die ersten Minuten entscheiden. Was Sie tun – und vor allem lassen – sollten, wenn Staatsanwaltschaft und Polizei vor Ihnen stehen.

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Abrechnungsbetrug

§ 263 StGB gegenüber KV, Kranken- und Pflegekassen – in Praxis, Apotheke und Pflegedienst. Warum nicht jede Falschabrechnung ein Betrug ist.

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Approbationsentzug

Widerruf und Ruhen der Approbation – bei Ärzten wie bei Apothekern. Und warum die Strafverteidigung das von Beginn an mitdenken muss.

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Behandlungs- und Pflegefehler im Strafverfahren

Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung (§§ 229, 222 StGB) – nach einem Zwischenfall in Behandlung, Pflege oder Betreuung.

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Korruption im Gesundheitswesen

§§ 299a, 299b StGB: Wenn Kooperationsverträge, Zuweisungen und Beteiligungsmodelle ins Visier der Ermittler geraten.

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Berufsgerichtliches Verfahren

Das Verfahren vor Ärzte- oder Apothekerkammer – oft unterschätzt, mit Folgen bis zur Feststellung der Berufsunwürdigkeit.

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Arzneimittel- und Betäubungsmittelstrafrecht

Vorwürfe nach AMG und BtMG: Herstellung und Abgabe, Verschreibungspraxis, Import und Lieferketten, Zyto-Zubereitungen in der Apotheke.

Medizinprodukterecht

Straf- und Bußgeldvorwürfe nach MPDG und EU-Medizinprodukteverordnung: Inverkehrbringen, Aufbereitung, Vorkommnismeldungen, CE-Konformität.

Lebensmittelstrafrecht

Vorwürfe nach dem LFGB – etwa zu Hygiene, Kennzeichnung und Verkehrsfähigkeit, auch in der Verpflegung von Kliniken und Einrichtungen.

Bundesweite Verteidigung – warum Entfernung keine Rolle spielt

Meine Kanzlei sitzt in Kiel. Meine Mandanten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet – und das aus gutem Grund: Das Ermittlungsverfahren, in dem die entscheidenden Weichen gestellt werden, läuft weitgehend schriftlich. Akteneinsicht, Stellungnahmen und Anträge erfolgen über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), Besprechungen führen wir per Videokonferenz oder Telefon. Zu Hauptverhandlungen und wichtigen Terminen bin ich selbstverständlich persönlich vor Ort – bei welchem Gericht auch immer.

Entscheidend ist nicht, welcher Anwalt am nächsten ist. Entscheidend ist, wer Ihr Verfahren beherrscht. Mehr zur bundesweiten Verteidigung →

Rechtsanwalt Axel Höper, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht

Über mich

Axel Höper, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht. Seit über 25 Jahren verteidige ich Angehörige der Heilberufe in Straf-, Berufs- und Approbationsverfahren. Ich bin Gründungsmitglied von MedLaw Solutions e.V., einem Netzwerk aus Medizin und Recht. Zur Person →

Im Ernstfall zählt jede Stunde

Ob Durchsuchung, Vorladung oder Anhörungsschreiben: Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie mich umgehend. Die Erstberatung klärt, wo Sie stehen und was jetzt zu tun ist.

Häufige Fragen

Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Muss ich hingehen?

Nein. Zu einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen und keine Angaben machen. Nutzen Sie dieses Recht – und lassen Sie zunächst über einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen.

Die Kasse hat Strafanzeige wegen Abrechnungsbetrugs gestellt. Wie ernst ist das?

Ernst genug für sofortige anwaltliche Beratung – aber nicht jede beanstandete Abrechnung ist ein Betrug. Der Vorsatznachweis scheitert häufig an der Komplexität des Abrechnungsrechts. Entscheidend ist, dass Sie sich nicht vorschnell erklären.

Droht mir bei einer Verurteilung automatisch der Verlust der Approbation?

Nein, automatisch nicht – aber die Approbationsbehörde prüft bei einschlägigen Verurteilungen die Würdigkeit und Zuverlässigkeit. Genau deshalb muss die Strafverteidigung das Approbationsverfahren von Anfang an mitdenken, etwa bei der Frage, ob eine Verfahrenseinstellung angestrebt wird.

Übernehmen Sie auch Mandate außerhalb Schleswig-Holsteins?

Ja, ich verteidige bundesweit. Das Ermittlungsverfahren läuft weitgehend schriftlich und digital; zu Terminen reise ich an.

Was kostet die Verteidigung?

Das hängt vom Verfahren ab. Im Erstgespräch besprechen wir die voraussichtlichen Kosten transparent – in der Regel arbeite ich in Wirtschafts- und Medizinstrafsachen auf Grundlage einer Vergütungsvereinbarung.