Medizinstrafrecht · bundesweit
Wenn die Staatsanwaltschaft in der Praxis steht, geht es um mehr als ein Strafverfahren.
Ich verteidige Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Pflegedienste und Einrichtungen – im Strafverfahren und in allem, was daran hängt: vor der Kammer, vor der Approbationsbehörde, vor den Zulassungsgremien.
Rufen Sie an, bevor Sie etwas erklären0431 – 22 18 15 20- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Seit 2000 zugelassen
- Kiel · bundesweit
Jede Angabe, die Sie jetzt machen, kann später gegen Sie verwendet werden – im Strafverfahren, im berufsgerichtlichen Verfahren und im Approbationsverfahren gleichermaßen. Schweigen ist Ihr Recht. Verteidigung ist mein Beruf.
SoforthilfeEine eigene Disziplin
Warum Medizinstrafrecht nicht einfach Strafrecht ist
Strafverfahren gegen Angehörige der Heilberufe folgen eigenen Regeln. Im Zentrum steht fast immer ein medizinisches Sachverständigengutachten – und wer dieses Gutachten nur strafprozessual liest, übersieht die Hälfte der Angriffspunkte.
Behandlungsstandard, Leitlinien, Dokumentationspflichten nach § 630f BGB, Berufsordnung: Das ist Medizinrecht. Beweisverwertung, Beschlagnahmeverbote, Einlassungsstrategie: Das ist Strafrecht. Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht vereine ich beide Perspektiven seit über 25 Jahren in einer Hand.
Zur Person„Eine Verteidigung, die nur das Strafverfahren im Blick hat, verteidigt nur die Hälfte Ihrer Existenz. Deshalb gehören alle Verfahren von Anfang an in eine Hand.“
Ein Vorwurf, vier Verfahren
Kein Verfahren bleibt allein
Das Tückische am Medizinstrafrecht: Neben dem Strafverfahren laufen regelmäßig weitere Verfahren, die sich gegenseitig beeinflussen. Eine Einlassung, die strafrechtlich klug erscheint, kann berufsrechtlich zur Falle werden – und umgekehrt.
Strafverfahren
Ermittlungsverfahren, Anklage, Hauptverhandlung – mit Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Einziehung und in gravierenden Fällen Berufsverbot.
Berufsrecht
Rüge, Geldbuße, bis zur Feststellung der Unwürdigkeit zur Berufsausübung – mit unmittelbarer Signalwirkung an die Behörde.
Approbation
Ruhen schon während des Ermittlungsverfahrens, Widerruf nach Verurteilung – faktisches Berufsverbot ab Zustellung.
Zulassung
Plausibilitätsprüfung, Honorarrückforderung, Disziplinarverfahren, Entzug der vertragsärztlichen Zulassung.
Diese Verfahren tauschen Informationen aus. Was Sie der Kassenärztlichen Vereinigung im Prüfverfahren schreiben, kann in der Strafakte landen – und umgekehrt. So wird das koordiniert
Schwerpunkte
Womit ich Sie verteidige
Von der Durchsuchung bis zum Approbationsverfahren – die Bereiche, in denen ich seit über 25 Jahren arbeite.
Durchsuchung
Die ersten Minuten entscheiden. Was Sie tun – und vor allem lassen – sollten, wenn Staatsanwaltschaft und Polizei vor Ihnen stehen.
Mehr erfahren § 263 StGBAbrechnungsbetrug
Vorwürfe gegenüber KV, Kranken- und Pflegekassen. Warum nicht jede Falschabrechnung ein Betrug ist.
Mehr erfahren §§ 3, 5, 6 BÄOApprobationsentzug
Widerruf und Ruhen der Approbation – und warum die Strafverteidigung das von der ersten Stunde an mitdenken muss.
Mehr erfahren §§ 222, 229 StGBBehandlungs- und Pflegefehler
Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung nach einem Zwischenfall in Behandlung, Pflege oder Betreuung.
Mehr erfahren §§ 299a, 299b StGBKorruption im Gesundheitswesen
Wenn Kooperationsverträge, Zuweisungen und Beteiligungsmodelle ins Visier der Ermittler geraten.
Mehr erfahren KammerrechtBerufsgerichtliches Verfahren
Das Verfahren vor Ärzte- oder Apothekerkammer – oft unterschätzt, mit Folgen bis zur Feststellung der Berufsunwürdigkeit.
Mehr erfahren § 95 Abs. 6 SGB VVertragsarztrecht
Zulassungsentzug, Disziplinarverfahren der KV und Honorarrückforderung – die wirtschaftlich oft härteste Front.
Mehr erfahren AMG · BtMGArzneimittel und Betäubungsmittel
Verschreibungspraxis, Herstellung und Abgabe, Import und Lieferketten, Sterilrezepturen in der Apotheke.
Mehr erfahren MPDG · MDR · LFGBMedizinprodukte und Lebensmittel
Inverkehrbringen, Aufbereitung, Vorkommnismeldungen, CE-Konformität – und Vorwürfe nach dem LFGB.
Mehr erfahrenMandanten
Wen ich vertrete
Ärztinnen und Ärzte
Praxis, Klinik, Belegabteilung – vom Behandlungszwischenfall bis zum Abrechnungsvorwurf.
Zahnärztinnen und Zahnärzte
GOZ- und BEMA-Abrechnung, Implantologie, Laborkooperationen.
Apotheken
Rezeptabrechnung, Rezepturen, Heimversorgung, Betäubungsmittel.
Pflegedienste
Ambulante und Intensivpflege, Leistungsnachweise, Pflegefehler.
Kliniken und MVZ
Leitungsverantwortung, Kooperationsverträge, interne Untersuchungen.
Zusammenarbeit
Die ersten Schritte – und warum die Reihenfolge zählt
Verteidigung im Medizinstrafrecht ist Arbeit an der Reihenfolge: Erst wissen, was in der Akte steht. Dann entscheiden, was gesagt wird. Und nie eines ohne das andere.
Anruf
Wir klären in wenigen Minuten, in welchem Verfahrensstadium Sie stehen und was sofort zu veranlassen ist. In aller Regel lautet der erste Rat: keine Angaben zur Sache.
Mandat und Vollmacht
Die Unterlagen erhalten Sie digital. Damit zeige ich die Verteidigung an – gegenüber allen Stellen, die bereits mit der Sache befasst sind.
Akteneinsicht
Über das besondere elektronische Anwaltspostfach beantrage ich Akteneinsicht. Erst wenn feststeht, was die Ermittler tatsächlich in der Hand haben, wird über eine Einlassung entschieden.
Strategie in einer Hand
Straf-, Berufs-, Approbations- und Zulassungsverfahren werden gemeinsam geplant. Jede Erklärung wird daran gemessen, was sie in den anderen Verfahren bedeutet.
Verfahrensziel
Ziel ist fast immer, die Hauptverhandlung zu vermeiden – durch Einstellung, notfalls gegen Auflage. Kommt es zur Verhandlung, ist sie vorbereitet.
Zur Person
Axel Höper
Seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Medizinrecht – eine Doppelqualifikation, die im Medizinstrafrecht regelmäßig den Unterschied macht.
- QualifikationFachanwalt für Strafrecht · Fachanwalt für Medizinrecht
- ErfahrungÜber 25 Jahre Verteidigung, davon über 20 Jahre als Gründungsgesellschafter einer Kieler Sozietät
- NetzwerkGründungsmitglied MedLaw Solutions e.V., Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Medizinrecht im DAV, Schleswig-Holsteinische Strafverteidigervereinigung
- LehreReferent der Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein in der Referendarausbildung
- KanzleiHolstenbrücke 2, Kiel – in Bürogemeinschaft, bundesweit tätig
Antworten
Fragen, die am Anfang stehen
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten. Muss ich hingehen?
Nein. Zu einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen und keine Angaben machen. Nutzen Sie dieses Recht – und lassen Sie zunächst über einen Verteidiger Akteneinsicht nehmen.
Die Kasse hat Strafanzeige wegen Abrechnungsbetrugs gestellt. Wie ernst ist das?
Ernst genug für sofortige anwaltliche Beratung – aber nicht jede beanstandete Abrechnung ist ein Betrug. Der Vorsatznachweis scheitert häufig an der Komplexität des Abrechnungsrechts. Entscheidend ist, dass Sie sich nicht vorschnell erklären.
Droht mir bei einer Verurteilung automatisch der Verlust der Approbation?
Nein, automatisch nicht – aber die Approbationsbehörde prüft bei einschlägigen Verurteilungen Würdigkeit und Zuverlässigkeit. Genau deshalb muss die Strafverteidigung das Approbationsverfahren von Anfang an mitdenken, etwa bei der Frage, ob eine Verfahrenseinstellung angestrebt wird.
Übernehmen Sie auch Mandate außerhalb Schleswig-Holsteins?
Ja, ich verteidige bundesweit. Das Ermittlungsverfahren läuft weitgehend schriftlich und digital; zu Terminen reise ich an – zu jedem Gericht.
Was kostet die Verteidigung?
Das hängt vom Verfahren ab. Im Erstgespräch besprechen wir die voraussichtlichen Kosten transparent – in Wirtschafts- und Medizinstrafsachen arbeite ich in der Regel auf Grundlage einer schriftlichen Vergütungsvereinbarung.
Erfährt mein Umfeld von dem Verfahren?
Aus meiner Kanzlei erfährt niemand davon; ich unterliege der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Ob Kammer, Kassenärztliche Vereinigung oder Approbationsbehörde Kenntnis erhalten, hängt vom Verfahren ab – gesetzliche Mitteilungspflichten der Justiz bestehen vor allem bei Anklage und Verurteilung. Auch das ist ein Grund, ein Verfahren möglichst früh und möglichst geräuschlos zu beenden.
Kontakt
Im Ernstfall zählt jede Stunde
Ob Durchsuchung, Vorladung oder Anhörungsschreiben: Machen Sie keine Angaben zur Sache und melden Sie sich umgehend. Das erste Gespräch klärt, wo Sie stehen und was jetzt zu tun ist – vertraulich und unverbindlich.